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Wissenswertes

Ferienobjekte: Optimal finanzieren und geniessen

Die Vorteile der eigenen vier Wände

Spontane Wochenenden und Ferien an Schweizer Seen oder in den heimischen Bergen, und das in der Privatsphäre der eigenen vier Wände: Das erlauben ein eigenes Ferienhaus oder eine eigene Ferienwohnung. Doch Ferienobjekte in der Schweiz werden nicht nur für die Freizeit genutzt. Immer mehr dienen sie auch als alternatives Home-Office im Grünen. Gleich nach der Arbeit ab in den See oder auf den Sattel des Mountainbikes und hinauf auf die Alp – die Migros Bank ermöglicht das mit attraktiven Finanzierungslösungen.

Die Suche nach dem Traumobjekt

Der Standort des Ferienobjekts bestimmt nicht nur den Erholungswert. Er ist auch ein entscheidender Faktor für die finanzielle Bewertung der Immobilie. Wie beim Hauptwohnsitz gilt die Devise: «Lage, Lage und nochmals Lage.» Die Makrolage in einer Top-Gemeinde allein genügt allerdings nicht. Fast noch wichtiger als beim Erstwohnsitz ist bei der Ferienliegenschaft die Mikrolage, also z.B. Sonnenhang, Aussicht, Nähe zu Skiliften usw. Nähere Informationen dazu finden sich in den Ortsberichten der Migros Bank, die sich für jede Schweizer Gemeinde kostenlos herunterladen lassen.

Und mindestens so wichtig wie beim Erstwohnsitz sind bei der Ferienwohnung der bauliche Zustand und ein einwandfreier Innenausbau. Denn wer beispielsweise als Städterin oder Städter eine Wohnung in den Bergen kauft, will nicht als Erstes umbauen und aus der Ferne Handwerkerarbeiten koordinieren müssen.

Hat man bei der Objektwahl eine ganz bestimmte Gemeinde im Kopf? Wenn in der Wunschregion das Kontingent für Zweitwohnungen ausgeschöpft ist, kann das einen Objektkauf erschweren. Das betrifft derzeit rund 340 Gemeinden – oder jede sechste Gemeinde der Schweiz. Es ist daher zu empfehlen, sich vorgängig direkt in der Wunschregion zu informieren.

Migros Bank mit attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten

Ist man schliesslich fündig geworden, steht die Finanzierung des Wunschobjekts an. Dabei lohnt es sich, eine Beratung und eine Offerte der Migros Bank einzuholen. Bei Ferienhäusern und -wohnungen sind nämlich gewisse Besonderheiten zu berücksichtigen:

  • Es gelten je nach Bank spezielle Finanzierungsregeln. Während der Hauptwohnsitz normalerweise bis maximal 80 Prozent des Verkehrswerts belehnt wird, liegt die branchenübliche Grenze bei Ferienobjekten tiefer. Gleichzeitig muss die Hypothek oftmals stärker amortisiert werden. Nicht so bei der Migros Bank: Hier gelten dieselben Regeln wie beim Hauptwohnsitz, nämlich eine Belehnung von maximal 80 Prozent.
  • Wird das Ferienobjekt vermietet? Die Migros Bank rechnet die Mieterträge bei der Tragbarkeitsrechnung an. Dadurch erhöht sich der finanzielle Spielraum der Ferienobjektbesitzerinnen und -besitzer bei der Finanzierung.
  • Der Hypothekarzins fällt für Ferienobjekte üblicherweise höher aus als für den Hauptwohnsitz. Die Migros Bank verrechnet einen Zuschlag von 0,25 Prozent auf die Standardzinssätze für Wohnbauten.
  • Das Gesetz erlaubt bei der Finanzierung keine Anrechnung von Geldern aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a.

Expertinnen und Experten für Ihr Ferienobjekt

Mit ihrem Angebot ermöglicht die Migros Bank attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für das Wunschobjekt. Wie erwähnt, rechnet die Migros Bank bei der Finanzierung auch die Erträge an, welche die Besitzerinnen und Besitzer von Ferienobjekten aus der Vermietung erzielen. Soll das Ferienobjekt regelmässig vermietet werden, empfiehlt sich eine Kontaktperson vor Ort, die sich in der Abwesenheit der Eigentümerschaft beispielsweise um die Schlüsselübergabe, die Reinigung oder kleinere Reparaturen kümmert. Das kann auch über eine professionelle Agentur geschehen, wie z.B. die zur Migros-Gruppe gehörende Interhome Group.

Wollen Sie mehr erfahren? Beraterinnen oder Berater der Migros Bank informieren gerne über die optimalen Finanzierungslösungen, damit die Freude an der Ferienliegenschaft möglichst lange währt. Und das möglicherweise bis über die Pensionierung hinaus. Denn je nachdem überlegen sich Besitzerinnen und Besitzer im Alter, den zu gross gewordenen Hauptwohnsitz zugunsten der kleineren Ferienwohnung aufzugeben und den wohlverdienten Ruhestand inmitten ihrer bevorzugten Urlaubsregion zu geniessen.

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